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Fokusthema

Solarpaket I: Neuerungen für Balkonkraftwerk & Photovoltaik

Karstensen informiert über die neuesten Schritte zu mehr Solarstrom und weniger Bürokratie bei der Inbetriebnahme von PV-Anlagen.

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Solarpanels werden von zwei Männern auf einem Dach montiert

Das Solarpaket I ist in Kraft getreten – ein bedeutender Schritt zur Förderung von Solarenergie in Deutschland. Dieses Paket bringt eine Reihe von Änderungen und Vereinfachungen mit sich, die die Erzeugung von Solarstrom durch eine Photovoltaik (PV)-Anlage, ein Balkonkraftwerk, eine Anlage zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung oder Freiflächenanlagen attraktiver macht und den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben soll.

Hier sind die wichtigsten Neuerungen und Vorteile des Solarpakets I:

1. Vereinfachung bei der Installation von Balkonkraftwerken

Eine der größten Hürden bei der Installation von Photovoltaik war bislang der bürokratische Aufwand. Mit dem Solarpaket I wird dieser Prozess deutlich vereinfacht. Für kleinere Anlagen, wie dem sogenannten Balkonkraftwerk, entfällt nun die Genehmigungspflicht. Zudem wurde das Anmeldeverfahren bei Netzbetreibern vereinfacht, was den Einstieg in die Solarenergie für Hausbesitzer und Mieter erheblich erleichtert.

Weitere Vereinfachungen:

  • Digitale Stromzähler müssen nicht verpflichtend eingebaut werden. D. h., vorhandene Stromzähler, die bei Stromeinspeisung rückwärts laufen, dürfen weiterhin genutzt werden.

  • Balkonkraftwerk bis zu 2 Kilowatt erlaubt: Es dürfen leistungsfähigere Balkonkraftwerke mit bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Voltampere installiert werden.

  • In Kürze sollen Balkon-Solaranalagen mit einem herkömmlichen Schuko-Stecker ausgestattet werden, um die Installation noch einfacher zu gestalten. Eine Norm dazu ist aktuell von den Verbänden in Arbeit.

2. Einführung der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“

Solarpanels auf einer grünen Wiese

Für Mieter war es bisher schwierig, von der Solarenergie zu profitieren, da sie, abgesehen vom Balkonkraftwerk, keine eigenen Anlagen installieren konnten. Mit dem Solarpaket I werden Mieterstrommodelle gefördert, bei denen Vermieter Solaranlagen auf dem Dach installieren und den erzeugten Strom an die Mieter weiterverkaufen. Dadurch kann auf die Einspeisung ins öffentliche Stromenetz verzichtet werden.

Zudem sollen auch PV-Anlagen auf gewerblichen Gebäuden und Nebengebäuden, wie z. B. Garagen, gefördert werden, wenn der Strom direkt verbraucht wird und nicht in öffentliche Netz eingespeist wird. Dies eröffnet neuen Zugang zu günstigem und umweltfreundlichem Solarstrom für Menschen, die in Mietwohnungen leben.

3. Weniger Bürokratie bei großen gewerblichen PV-Anlagen

Eine bedeutende Neuerung betrifft die Installation größerer Photovoltaikanlagen im gewerblichen Bereich. Bislang waren Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 Kilowatt verpflichtet, den erzeugten Solarstrom direkt zu vermarkten. Diese Regelung wird nun geändert: Betreiber von PV-Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt können künftig ihre überschüssige Strommenge ohne Vergütung, dafür aber auch ohne die bisher anfallenden Direktvermarktungskosten an die Netzbetreiber weitergeben.

Besonders Betreiber mit einem hohem Stromverbrauch profitieren von dieser unbürokratischen Regelung. Ziel ist es, vermehrt Photovoltaikanlagen auf großen Dachflächen zu installieren.

Darüber hinaus wird die Einspeisevergütung für gewerbliche Photovoltaikanlagen auf Dächern erhöht. Auch die Ausschreibungsbedingungen sehr großer PV-Anlagen sind angepasst worden.

4. Förderung nachhaltiger PV-Freiflächenanlagen

Das Solarpaket I enthält auch wichtige Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus nachhaltiger Freiflächenanlagen. Diese sollen für die Landwirtschaft und für die Stromerzeugung in Kombination genutzt werden (Agri-PV). Ein immer höherer Verbrauch freier Flächen für Solarparks soll dadurch vermieden werden. Auch die Installation von PV-Anlagen auf bereits versiegelten Flächen wie Parkplätzen soll durch spezielle Förderung vorangetrieben werden.

Vereinfachte Genehmigungsverfahren und erweiterte Flächennutzung

Eine der Kernmaßnahmen des Solarpakets I ist die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Freiflächenanlagen. Dadurch sollen die bürokratischen Hürden gesenkt und die Planungs- und Umsetzungsprozesse beschleunigt werden. Bestimmte Naturschutz-Kriterien sind jedoch einzuhalten.

Verbesserte Förderbedingungen

Außerdem werden die Förderbedingungen für Freiflächenanlagen verbessert, um Investitionen attraktiver zu machen. Dazu gehören höhere Zuschüsse und attraktivere Einspeisevergütungen.

Das Solarpaket I bringt zahlreiche Erleichterungen und Vorteile für alle, die in Solarenergie investieren möchten. Von vereinfachten Genehmigungsverfahren über finanzielle Anreize bis hin zu verbesserten Mieterstrommodellen – die neuen Regelungen machen es einfacher und attraktiver, auf Solarenergie umzusteigen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Energiewende voranzutreiben und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Nutzen Sie die Gelegenheit, unsere qualifizierten MitarbeiterInnen von Karstensen beraten gern über die neuen Möglichkeiten, damit Sie mit Ihrer eigenen PV-Anlage durchstarten können!